The LostLift Database
Removal good: Fritz Oettinger/Öttinger
F.O. 190
F.O.190: Regensburg -> Bremen -> Rotterdam -> (England)
Documents: Number 5 
                                    
moreless
                                                                    
                                
                        Provenance:
Transport (Land) / Transport (overland)
Transport (See) / Transport (seaborne)
                            Fa. Land & See Transport Carl Polzin
                        F.O. 189: Bremen -> (Haifa) oder Lagerung? Aufraggeber soll Fa. Joh. Chr. Heine gewesen sein
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1103
                    
Transport (Land) / Transport (overland)
Transport (See) / Transport (seaborne)
Beschlagnahmung / Confiscation
                        
                             Gestapo Bremen
                        F.O. 189 laut Antragstellern in Bremerhaven (Freihafen) beschlagnahmt
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1103
                    
Beschlagnahmung / Confiscation
Transport (Land) / Transport (overland)
                            Fa. Binneveld & Schellen
                        Rotterdam -> Deutschland? F.O. 190 wird nach der Beschlagnahmung an Fa. Binneveld & Schellen ausgehändigt.
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1103
                    
Umzugsgutliste / Inventory
                             
                        Wohnzimmer, Herrenzimmer, Möbel, Indische Decke, Bonze Stehlampe (Künstler Ehrenböck in München), Klavier, Kassette mit Orden, 2 Kaffeemaschinen, Besteck, Geschirr, Urne, Fön, 3 Operngläser, elektr. Bügeleisen, Wäsche, Kleider, elektr. Ofen, Bücher, Leica, Schreibmaschine "Erika", Rosental Prozellan, Fahrrad 
Radierung Champ Elysee, Bild "Der Kartenspieler", 1 Stilleleben, 3 kleine Radierungen, Bild "Age of Innocence",  2 Ölgemälde der Großeltern von Else Öttinger, Kopie von Rembrandt "Mann mit dem Goldhelm", Kopie eines Gemäldes von Franz Hals
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1103
StAB 4,54 Rü 5356
                    
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Eine erste Anmeldung der Ansprüche erfolgte im Oktober 1946 beim Control office for Germany and Austria in London. Der Fall wurde zunächst an der Wiedergutmachungsbehörde Niederbayern-Oberpfalz verhandelt. Am 24.04.1951 ergehen zwei Beschlüsse: eine Erstattung von 19.839 DM für das entzogene Umzugsgut F.O.189 und eine Erstattung von 2.210,25 DM für die gezahlten Fracht und Lagerkosten. Fritz Öttinger beschwerte sich am 16.07.1954 schriftlich, dass die Erstattung von 19.839 DM noch nicht erfolgt war.
                    
                            
                                22049,25
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1103
                    
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Es handelt sich um eine Neuanmeldung, da aus dem Beschluss vom 24.04.1951 noch keine Rückerstattung erfogte, sondern lediglich die Gewährung eines Darlehens von 5000 DM. Darüber hätten in der ursprünglichen Aufstellung des Umzugsgutes noch Gegenstände gefehlt.
                    
                            
                                1794
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5356