The LostLift Database
Removal good: Wolf Klausner
Documents: Number 1
Provenance:
Transport (Land) / Transport (overland)
Beschlagnahmung / Confiscation
                        
                             Oberfinanzpräsident OFP Weser-Ems
                        Oberfinanzpräsident Weser-Ems, Dienststelle für die Einziehung von Vermögenswerten: O 5205 - P I A
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5801
                    
Kauf / Purchase
                            
                        Hausrat, Wäsche und Kleidung für 4 Personen, Porzellan, Bestecke, Kristallglas, Nähmaschine, Staubsauger, Teppiche, Mobiliar, 2 Bilder etc.
Für die Schusterei: Holznagelmaschine, Ausputzmaschine, 2 Agopressen, Doppelmaschine, Schuhmachernähmaschine, Holzliesten, Lederwalze, Schuhmacherwerkzeug, 2 Längapparate, 2 Paar Schuhausweiter, Lederschneidemaschine.
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5801
                    
Rückerstattungsverfahren / Compensation procedure
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Verweisung vom Wiedergutmachungsamt beim Landgericht Wuppertal.
Beschluss am 24.07.1951: Der Antrag wird zurückgewiesen, weil er dem Zentralanmeldeamt nicht fristgerecht vorgelegen hat. 
Wolf Klausner hatte bereits im März 1947 einen Antrag auf Rückerstattung gestellt, allerdings beim Central Claims Registry in Bad Nenndorf (das nicht für Bremen zuständig gewesen ist).Dann wurde der Antrag am 4.5.1949 an das Zentralanmeldeamt in Bad Nauheim weitergereicht und auch von dort an das Landesamt für Wiedergutmachung Bremen weitergeleitet, allerdings erst im Juni 1951. Ausschlaggebend für die Zurückweisung durch das Landesamt für Wiedergutmachung Bremen aber war, dass der Antrag vor dem 31.3.1949 beim Zentralanmeldeamt in Bad Nauheim hätte eingegangen sein müssen.
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1113