Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Benno (Bruno) Korner (Kohn)
Dokumente: Anzahl 1
Provenienz:
Transport (See)
                            D HAMM - Hamburg-Amerika Line (HAPAG)
                        Hamburg -> (Sydney) -> Hamburg
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            Hamburg/Sydney 53 / Position 40/514
                            
                            StAHH 314-15_47 UA 9
StAHH 314-15_Pfl_0498 
                    
Lagerung
                        
                            Hamburg-Amerika-Linie (HAPAG)
                        Kaischuppen 74 a
Gesamtkosten für Lagerung und Transport 
                    
                            
                                54,60
                                 RM
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 314-15_Pfl_0498 
StAHH 213-1_2825 Rückerstattungssache Benno Korner gegen Rechtsanwalt Dr. Hermann Naumann und Heinrich Dorn, 1952
                    
Beschlagnahmung
                        
                             Führungsstab Wirtschaft für den Wehrwirtschaftsbezirk X, Hamburg
                        Beeschlagnahmt und Heinrich Dorn zur Versteigerung freigegeben worden. 
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 314-15_Pfl_0498 
                    
Treuhänder
                            Heinrich Dorn
                        Pflegschaft 202
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 314-15_47 UA 9
StAHH 213-1_2825 Rückerstattungssache Benno Korner gegen Rechtsanwalt Dr. Hermann Naumann und Heinrich Dorn, 1952
                    
Treuhänder
                            Hermann Naumann
                        Pflegschaft 202
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 213-1_2825 Rückerstattungssache Benno Korner gegen Rechtsanwalt Dr. Hermann Naumann und Heinrich Dorn, 1952
                    
Zoll
Versteigerung
                            
                                    4541
                                 RM
                            
                            
                            
                            Netto: 3859,85 RM
lt. Aufstellung 
beinhaltete laut StAHH 213-1_2825 unter anderem Tafelsilber
                            StAHH 314-15_47 UA 9
StAHH 213-1_2825
                    
Kauf
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 213-1_2825 Rückerstattungssache Benno Korner gegen Rechtsanwalt Dr. Hermann Naumann und Heinrich Dorn, 1952
                    
Überweisung
                            Heinrich Dorn
                        Neue Sparcasse von 1864
Kt. 605333
"Konsul a.D. Heinrich Dorn & RA Dr. Hermann Naumann, Hamburg Abwesenheitspflegschaft für unbekannte Zahlungsempfänger zu Gunsten der Pflegschaftsnummer 202"
                    
                            
                                2430,52
                                 RM
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 314-15_Pfl_0498 
StAHH 213-1 2825
                    
Überweisung
                            
                        Neue Sparcasse von 1864
Sparkonto 1 207 620
Pfleger hinterlegten Sparbuch zugunsten des "Konnossementsinhaber Hamburg-Sydney B.K. 1 Kiste Umzugsgut 58 Kilo (Aktenzeichen 53 HL 1031/44 - WHB Nr. 610/44)" bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes.
                    
                            
                                2558,60
                                 RM
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 213-1_2825 Rückerstattungssache Benno Korner gegen Rechtsanwalt Dr. Hermann Naumann und Heinrich Dorn, 1952
                    
Rückerstattungsverfahren
Rückerstattungsverfahren
Rückerstattungsverfahren
                            Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg (OLG)
                        Enthält: Verfahren gegen Rechtsanwalt Dr. Naumann und Konsul a. D. Dorn wegen Versteigerung von Tafelsilber des Antragsstellers im Jahre 1941 in ihrer Funktion als Abwesenheitspfleger für die Eigentümer sämtlicher Ladungspartien des Dampfers "Hamm".
Benno Korner gegen Hermann Neumann und Heinrich Dorn sowie Carl F. Schlüter, das Deutsche Reich und die Hansestadt Hamburg
Korner fordert u.a. eine Rückzahlung der Pflegschaftsgebühren, Provisionen, Zoll etc. Fordert eine Entschädigung von 669,00 bzw. 963,- australischen Pfund.  Weiter fordet er die Auszahlung des hinterlegten Erlös von 2430,52 RM (153,1 DM). 1947 wandte sich Korner wegen der Auszahlung des hinterlegten Erlöses an die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes. 
Kammer hat die Ansprüche mit Beschluss vom 16.11.1950 zurückgewiesen. Korner legte Beschwerde ein und OLG hob den Beschluss daraufhin auf. 
Nach Prüfung weist OLG Ansprüche am 23.4.1952 zurück. Pfleger gaben an rassische Gründe hätten bei Veräußerung der Güter keinen Einfluss gehabt. Auch OLG begründet, jegliche Güter wären veräußert worden und es wäre nicht bekannt gewesen bzw. hätte keinen Einfluss gehabt, dass Korner Jude war. Ein Beschluss für die britische Zone des Board of Review würde außerdem besagen, dass bares Geld nicht als Vermögensgegenstand angesehen würde (sofern nicht mehr in physischer Form vorhanden) und somit auch nicht rückertsattet werden könne.  OLG argumentiert weiterhin Korner hätte nicht glaubhaft machen können, Eigentümer des Koffers zu sein. Aus einem Schreiben ginge hervor, dass auch Ilka und Ruth Korner Eigentümnerinnen waren. 
Korner reicht am 15.7.1953 Beschwerde ein, diese wird als unbegründet zurückgewiesen. 
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAHH 213-1_2825 Rückerstattungssache Benno Korner gegen Rechtsanwalt Dr. Hermann Naumann und Heinrich Dorn, 1952