Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Julius Hecht
Dokumente: Anzahl 4 
                                    
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                                Provenienz:
Transport (Land)
                            Fa. Mülker/Muelker
                        Salzkotten -> Bremen (an Fa. Hölzer & Co.) 
Für den gesamten Transport des Liftvan (inkl. Seefracht) hat Julius Hecht 3.412,25 RM an die Firma Mülker (Mühlker) gezahlt.
                    
                            
                                
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                            StAB 4,54 Ra 912
                    
Lagerung
Umzugsgutliste
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Der Antrag wurde am 23.7.1951 als unzulässig zurückgewiesen, weil er nicht termingemäß eingereicht worden war (Julius Hecht hatte den Antrag am 16.11.1948 in der Britischen Zone, beim ZAA Bad Nenndorf, [termingemäß] eingereicht. Doch bis er dann in Bad Nauheim und dann nach Bremen weitergeleitet werden konnte, war die Frist verstrichen. Der darauffolgende Einspruch wurde beim Landgericht (OH 1055/1951 (W) am 23.04.1952 bestätigt.
                    
                            
                                
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                            StAB 4,54 Ra 912
                    
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Im Oktober 1962 wird beschlossen, dass ein Schadensersatz in Höhe von 12.000 DM gezahlt wird, allerdings ohne den Kunstbesitz im Umzugsgut zu berücksichtigen. Dieser ist strittig und deswegen wird die Verhandlung darüber an das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen verwiesen (15 OH 1013/1962). Dieses hebt den Beschluss vom 24.7.1963 auf und verweist die gesamte Angelegenheit am 7.4.1964 zurück an das Landesamt für Wiedergutmachung. Nach einigen weiteren Runden der Verweisungen und Aufhebungen werden den Erben weitere 4.000 DM für die Entziehung der Ölgemälde (Gemälde von Kaulbach und echte Kupferstiche) im Umzugsgut zugesprochen. (siehe Dokumente)
Somit wird ein Gesamtbetrag von 16.000 DM als Schadensersatz ausgezahlt. 
                    
                            
                                16000
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5213
                    
Zusatzinformationen
Ursprünglich sollte der Liftvan mit dem Dampfer D DESSAU zur Verschiffung kommen, der dann aber nicht mehr ausgelaufen ist.