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Umzugsgut: Lotte Kohnke, geb. Bendix
Kiste u. Verschlag: 1233/2, 1233/3
Dokumente: Anzahl 2 
                                    
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                        Provenienz:
Transport (Land)
Lagerung
Beschlagnahmung
                        
                             Gestapo Bremen
                        Lotte Kohnke konnte im Rückerstattungsverfahren einen Brief der Gestapo Bremen vom 28.03.1941 (B No.II B 2/1359/41) vorlegen, der den Behörden  als Beweis für die Beschlagnahmung des Umzugsguts galt.
                    
                            
                                
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                            StAB 4,54 Ra 1086
                    
Umzugsgutliste
Versteigerung
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Der Rückerstattungsanspruch wird als unzulässig zurückgewiesen, da Lotte Kohnke den Antrag nicht termingemäß bis zu 31.12.1948 eingereicht hatte.
AZ der Zentralanmeldestelle Bad Nauheim: ZAA 655 333
                    
                            
                                
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                            StAB 4,54 Ra 1086
                    
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Erneuter Antrag, der angenommen wird.
                    
                            
                                10899,50
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1146