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Umzugsgut: Max Fingerhut
Dokumente: Anzahl 7 
                                    
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                                Provenienz:
Transport (Land)
Lagerung
Beschlagnahmung
                        
                             Staatspolizeistelle Breslau Gestapo
                        AZ: II B 3 - 1013/40.
"Sperre über das gesamte Vermögen des Max I. Fingerhut... und Ehefrau Erna, geb. Holz...". Per Einschreiben und Schnellbrief an Fa. Friedrich Bohne - Möbeltransport - in Bremen.
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087
                    
Versteigerung
                             J. Heinrich Wilkens
                        Bremen
                    
                            
                                    4850,50
                                 RM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087. Der Versteigerungserlös wird im Beschluss im Rückerstattungsverfahren erwähnt (brutto: 4.850,50 RM, netto: 3.723,20 RM), jedoch wird keine Quelle genannt, auf die sich bezogen wird.
                    
Umzugsgutliste
                             
                        Kunst: 
3 Ölgemälde in Goldrahmen, mehrere Chodowiecky, Porträts, Bild des Rathauses von Breslau, Mappenwerke, viele Papierarbeiten: Radierung von Munch, 2 Kupferstiche Rembrandts von der Originalplatte
Steinwaypiano mit Phonola.
Mobiliar (Biedermeier Wohnzimmer, Chaiselongue, Sessel, Stehlampen, Öllampe, Standuhr Holz, Spinett (Harfeonett), Sekretär von 1840 Museumsstück), Teppich, Brücken, Decken, Wäsche, Porzellan: Limoges Essservice 24 Pers., japanisches Teeservice für 12 Pers., Glas, Kristall, Nähmaschine 332, Reiseschreibmaschine 208, Operngläser, Nippes, Küchenmaschine.
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087
                    
Gutachten
                        
                            Dietrich Schäfer 
                        Schäfer schätzt den Wiederbeschaffungswert auf 13.250 DM. Da aber die Antragsteller eine Forderung von 5.485 DM gestellt haben, empfiehlt er auch diesen Betrag als Schadensersatz. "Der heutige Wiederbeschaffungswert würde weit über 10.000 DM liegen. Die Forderung von 5.485 DM für das beschlagnahmte und versteigerte Umzugsgut ist somit nicht zu beanstanden."  
                    
                            
                                5485
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087
                    
Gutachten
Gutachten
                        
                            Albert Stützel
                        Stützel schätzt 1954 den "heutigen Gebrauchthandelswert" (1954) auf 11.370 DM, den "heutigen" Wiederbeschaffungswert auf 18.385 DM.
Er erklärt dazu: "Aus den Akten geht weiter hervor, dass die Objekte am 12.7.1940 für RM 4.850,50 versteigert wurden. Da um diese Zeit durch enormes Angebot von jüdischem Umzugsgut auf Versteigerungen die Versteigerungserlöse gering waren, ist der Erlös nicht verwunderlich. Bei sachgemässer normaler Verwertung wäre aber der heutige Gebraucht-Handelswert nahezu erreicht worden. Ferner hat die Geschädigte mit Unkenntnis den Wert des Umzugsgutes mit DM 5.485 beziffert. Dies ist uns als Spezialisten für grösste Schadensregulierungen nichts Neues und kommt öfters vor. Bei gutsituierten Familien machten die Ehemänner öfters grössere Anschaffungen und die Ehefrau blieb im Unklaren, was die Sachen gekostet haben." 
                    
                            
                                18385
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087
                    
Gutachten
                        
                            Friedrich M. ? (Käufer in Bremen) Schulz
                        Im Beschluss des Landgerichts (AZ: OH. 1033/53 (W) wird ein weiteres Gutachten erwähnt: das von Friedrich M. Schulz aus Bremen. Er bemisst den Wert auf 9.860 DM.
                    
                            
                                9860
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087
                    
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Antragstellerin: Erna Fingerhut, geb. Holz.
Ra 1087 wurde als "nicht termingerecht eingereicht" zurückgewiesen im Mai 1951.
Ra 1158 am 3.12.1953 an das Landgericht Bremen verwiesen. 
Odemers Schätzung erscheint dem Gericht zu niedrig, die Schätzung und Argumentation Stützels offenbar zu hoch. Der geschätzte Schadensersatzbetrag von Schulz in Höhe von 9.680 DM wird vom Gericht angenommen.
                    
                            
                                9680
                                 DEM
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Ra 1087 und Ra 1158