Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Feiwel Becker
Dokumente: Anzahl 2
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Provenienz:
Transport (Land)
Fa. Schenker & Co. GmbH
Im Auftrag der Gestapo Hamburg Auslieferung des Liftvans an die Auktionsfirma Georg Lüders, Hamburg 24, Papenhuderstr. 41/43 am 21.05.194. Ein Restguthaben des Herrn Becker in Höhe von 236 RM wurde am 22.5.1941 von Schenker & Co GmbH, Lübeck im Auftrag der Gestapo auf das Konto der Gestapo bei der Deutschen Bank, Filiale Hamburg überwiesen.
EUR
StAHH 213-13_20117
Versteigerung
Versteigerung
Kauf
Sozialverwaltung Hamburg
1.320 RM
1320
RM
StAHH 314-15_47 UA 17
StAHH 213-13_20117: Am 05.07.1941 von der Deutschen Bank an die Gestapo Hamburg 1.872,45 RM überwiesen wegen Abrechnung i.Sa. Feiwel Becker Tgb. II B 2 - 2264/41 55/113 Rechnung Sozialverw. RM 1.320 RM von Georg Lüders, Papanhuderstr. 41/43
Überweisung
Überweisung
Fa. Karl Georg Lüders
Gestapo
w/ Rechng. Sozialverw. RM 1.320
1872,45
RM
StAHH 314-15_47 UA 17
StAHH 314-15_47 UA 18
Überweisung
Überweisung
Überweisung
Überweisung
Rückerstattungsverfahren
Landgericht Hamburg, Wiedergutmachungsamt
Dieses Verfahren meldete der gerichtlich bestellte Abwesenheitspfleger aus Polen Dr. Pawel Zielinski aus Warschau an. Der Antrag wird zurückgewiesen.
EUR
StAHH 213-13_17865 Becker, Feiwel, 1950-1958
Rückerstattungsverfahren
Landgericht Hamburg, Wiedergutmachungsamt
Akte 23280: Antragsteller: Haim Kadmon. Antrag wird zurückgenommen.
Akte 20117: Antragsteller sind Feiwel Beckers Söhne Abraham Becker (1958 wohnhaft in Belfast, Nordirland) und Simche Becker (wohnhaft in Herzelia bzw. Kiriat Malik bei Haifa, Israel).
Sie werden rechtlich von der URO vertreten.
Am 18.02.1960 an die Wiedergutmachungskammer beim Landgericht Hamburg verwiesen.
EUR
StAHH 213-13_20117 Becker, Feiwel, Erben, 1958-1961
StAHH 213-13_23280
Rückerstattungsverfahren
Wiedergutmachungsamt am Landgericht Kiel
Zuerst in Hamburg verhandelt, 1961 nach Kiel verwiesen.
WGA Kiel: 15 JR 66/61
Antragsteller und Erben waren die Söhne Abraham Becker (Nordirland) und Simche Becker (Israel).
Verfahrensbevollmächtigte: URO Hannover.
Beim Landesentschädigungsamt Schleswig-Holstein wurde der Erbengemeinschaft am 17.11.1958 eine Entschädigung in Höhe von 6.750 DM für den Schaden an Freiheit gewährt.
Der Antrag für das Umzugsgut wurde am 8.5.1963 zurückgenommen.
EUR
LASH Abt. 510 Nr. 10049