Die LostLift Datenbank
Umzugsgut: Moritz/Morris de Vries
Provenienz:
Transport (Land)
                            Fa. Harry W. Hamacher, früher: Brasch & Rothenstein
                        Weener -> Bremen (->Rotterdam?)
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5723
                    
Transport (See)
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        Der Antrag auf Rückerstattung für das Umzugsgut wurde in Hannover verhandelt und dort zurückgewiesen. (mehr unter Texte)
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5723
                    
Rückerstattungsverfahren
                            Landesamt für Wiedergutmachung Bremen
                        In Bremen gab es ein Rückerstattungsverfahren, in welchem Moritz de Vries eine Erstattungssumme für Silber- und Schmucksachen zugesprochen wurde. Für das Umzugsgut wurde der Antrag zurückgewiesen (mehr unter Texte).
                    
                            
                                
                                 EUR
                            
                            
                            
                            
                            StAB 4,54 Rü 5723
                    
Zusatzinformationen
Der Rückerstattungsantrag bezieht sich zunächst auf abgelieferte Silber- und Schmuckgegenstände. Hierfür wird eine Einigung erzielt. Danach versucht der Anwalt auch eine Rückerstattungssumme für das Umzugsgut zu erwirken.
Über das Umzugsgut wurde zu diesem Zeitpunkt bereits in Hannover verhandelt. Die dortige Wiedergutmachungskammer wies die Ansprüche zurück, weil eine Londoner Agentur mitteilte, dass das Umzugsgut im Hafen von Rotterdam verloren gegangen/vernichtet worden sei. Daraus leitete die Wiedergutmachungskammer ab, dass das Umzugsgut durch Kriegseinwirkung vernichtet wurde. Seite 2 des Beschlusses fehlt in der Akte!
Das Landesamt für Wiedergutmachung in Bremen bittet auf Grund dieser Entscheidung den Antrag ebenfalls zurückzunehmen. Der Anwalt nimmt den Antrag zurück (28.9.1964)